Lagerregeln

Regeln Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer des Lagers ist mitverantwortlich für die Einhaltung der Regeln. Dies gilt ebenso für die Regeln der anderen Gruppen auf dem Zeltplatz – bitte beachtet auch deren Regeln, wenn Ihr sie besucht.

Parken Die Parkflächen für Privat-PKW werden von uns ausgewiesen. Auf dem Zeltplatz können keine Fahrzeuge abgestellt werden.

Überfälle sind verboten.

Drogen / Rauchen Illegale Drogen sind verboten! Rauchen ist ab 18 Jahren und an den dafür vorgesehenen Orten erlaubt.

Nachtruhe Die Mitglieder der folgenden Stufen müssen zu den angegebenen Zeiten in ihren Teillagern sein:  

  • Wölflinge ab 22 Uhr  
  • Jungpfadfinder ab 23 Uhr  
  • Pfadfinder ab 24 Uhr

Von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr hat auf dem Lagerplatz Ruhe zu herrschen, so dass die Personen, die schlafen wollen, auch schlafen können.

Besuch Die einladende Person / der einladende Stamm ist für die Betreuung sowie die Anmeldung von BesucherInnen verantwortlich. Der Tagessatz für Gäste liegt bei 20€ pro Tag.

Platz verlassen Wer den Platz verlassen möchte, meldet sich bei ihrer:seiner Stammesleitung ab und auch bei dieser wieder zurück.

Übernachtung Jede:r Lagerteilnehmende übernachtet in dem ihr:ihm zugehörigen Teillager. Ausgenommen davon sind Tage/Nächte, für die eine stufenorientierte Regelung getroffen wurde.

Ordnung Jeder Stamm hat für die Ordnung in seinem Teillager im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht zu sorgen: Herausstehende Heringe vermeiden, Abspannschnüre kennzeichnen, kein Werkzeug herumliegen lassen, etc. In jedem Küchenzelt befindet sich ein funktionstüchtiger Feuerlöscher (siehe Kochgruppenleitfaden).

Alkohol Es gilt das Jugendschutzgesetz. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol wird vorausgesetzt. 

Müll „Ein Pfadfinder/ eine Pfadfinderin hinterlässt nur zwei Dinge an einem Lagerplatz: Nichts und den Dank an den Besitzer.“ (Robert Baden-Powell) In diesem Sinne ist jedeR gehalten, den Platz sauber zu halten. Der Müll wird getrennt gesammelt. Was getrennt wird und wohin es gebracht werden muss, wird auf dem Lager bekannt gegeben. Für die Müllentsorgung sind die jeweiligen Kochgruppen verantwortlich.  

Hygiene Es müssen die vorhandenen Toilettenanlagen benutzt werden.  

Feuerstellen / offenes Feuer Nur die ausgewiesenen Feuerstellen dürfen verwendet werden. Nach Rücksprache mit dem Bereich Sicherheit und aktuell vorliegender Witterungslage zum Zeitpunkt des Lagers können Feuerschalen verwendet werden. Für diese müssen dann auch Löschmöglichkeiten (Feuerlöscher oder Wassereimer) bereitgehalten werden.

Erdarbeiten / ausheben von Wassergräben Jegliches Graben auf dem Gelände ist von Seiten des Platzbetreibers untersagt. Also auch das Ausheben von Wassergräben und Sickergruben.  

Baden Im Bereich des Lagerplatzes wird es eine eingerichtete Planschstelle für Kinder geben. Deren Nutzung ist nur unter Aufsicht der jeweiligen LeiterInnen gestattet. Das Baden in der Isar ist zu unterlassen.    

Hunde und Haustiere sind vom Zeltplatz Besitzer aus nicht erlaubt. Medizinische Begleithunde sind mit der Lagerleitung abzuklären. 

Drohnen sind über dem gesamten Platz und über die gesamte Dauer des Diözesanlagers verboten. Es werden Drohnenaufnahmen von offizieller Stelle erstellt.