Prävention und Kindeswohl auf dem Diözesanlager

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeglicher Form von Gewalt ist auch auf dem Diözesanlager ein wichtiges Anliegen. Wichtige Maßnahmen zur Prävention sind dabei die Schulung aller teilnehmenden Leiter:innen, Helfer:innen und Mitarbeitenden und die Überprüfung der polizeilichen Führungszeugnisse. Je nach Aufgabe auf dem Lager gelten dabei unterschiedliche Anforderungen.

Voraussetzungen für die Teilnahme am DiLa

Leitende, Mitarbeitende in den Stämmen und Diözesanhelfende

  • Präventionsschulung von mind. 3 Stunden (Empfehlung: 2de-Schulung)
  • erweitertes Führungszeugnis
  • Selbstauskunftserklärung

Küchenteams

  • mindestens Online-Präventionsschulung von 1,5 Stunden
  • erweitertes Führungszeugnis
  • Selbstauskunftserklärung

Für Gäste/Besucher, die nur begleitet über den Platz laufen, Leiter:innen, die nur im Zeitraum der Vor- und Nachtrupps auf dem Platz sind (keinen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben) und volljährige Rover, die ohne Leitungsfunktion am Lager teilnehmen, gelten diese Voraussetzungen nicht.

Verfahren

Präventionsschulungen

Leiter:innen, Mitarbeitende und Diözesanhelfer:innen besuchen – soweit noch nicht geschehen – vor dem Lager eine Präventionsschulung. Termine für 2de-Schulungen findet ihr im Veranstaltungskalender des Diözesanverbands. Der Nachweis wird von den Stammesvorständen dokumentiert. Die Stammesvorstände bestätigen nach Anmeldeschluss, dass alle Leiter:innen ihres Stammes eine Schulung besucht haben.

Für Küchenmitarbeiter:innen, die noch keine Präventionsschulung besucht haben oder durch ihren beruflichen Hintergrund entsprechend geschult sind, bieten wir zwei Onlineschulungen im Umfang von 1,5 Stunden an:

Erweitertes Führungszeugnis

Alle erwachsenen Personen (Ausnahmen s.o.) müssen mit einem erweiterten polizeilichen Führungszeugnis nachweisen, dass sie nicht aufgrund bestimmter Straftaten rechtskräftig verurteilt sind (Vgl. §72a SGB 8). Der Nachweis muss alle 5 Jahre aktualisiert werden.

DPSG-Mitglieder nutzen dafür vorzugsweise die Möglichkeit über die Mitgliederverwaltung der DPSG (NaMi) und die Einsichtnahme über das DPSG-Bundesamt (hier findet ihr eine Erklärung dazu). Die Bestätigung über die Einsichtnahme kann dann in NaMi heruntergeladen werden und wird von uns abgefragt.

Für Teilnehmende, die keine DPSG-Mitglieder sind gilt ein analoges Verfahren, das in dieser Anleitung genauer beschrieben wird.
Den Nachweis über dein ehrenamtliches Engagement, über den du das Führungszeugnis kostenlos beantragen kannst, kannst du über dieses Formular vom Diözesanbüro ausstellen lassen.

Die Einsichtnahme in das Führungszeugnis kann auch über andere Stelle vorgenommen werden, z.B. durch den Arbeitgeber oder die Kirchengemeinde. In dem Fall benötigen wir eine schriftliche Bestätigung der Einsichtnahme, die das Datum der Einsichtnahme, das Ausstellungsdatum des Führungszeugnisses und die Prüfung auf einschlägige Eintragungen enthält.

Der Nachweis der Einsichtnahme wird dann zusammen mit der Selbstauskunftserklärung hier hochgeladen:

Selbstauskunftserklärung

Die Selbstauskunft ist eine Ergänzung zum Führungszeugnis. Darin wird bestätigt, dass auch keine laufenden Verfahren zu einem der im Führungszeugnis kontrollierten Tatbestände vorliegen.