Arbeitnehmer in Baden-Württemberg haben die Möglichkeit, sich für ehrenamtliche Jugendarbeit bis zu zehn Arbeitstage im Jahr von der Arbeit freistellen zu lassen. Das gilt auch für das Diözesanlager 2023. Die Freistellung muss mindestens einen Monat vor Beginn des Lagers beantragt werden. Für die Urlaubsplanung des Arbeitgebers ist es aber häufig sinnvoll, das schon möglichst früh zu erledigen.
So könnt ihr Sonderurlaub beantragen:
- Freistellungsformular hier herunterladen (bzw. hier für alle, die auch an Vor- und Nachtrupp teilnehmen)
- Ausfüllen und per Mail an das Diözesanbüro schicken (buero@dpsg.info)
- dort wird der Antrag unterschrieben, gestempelt und an euch zurückgeschickt
- Unterschriebenen Antrag beim Arbeitgeber einreichen
Der Arbeitgeber darf den Antrag nur ablehnen, wenn „dringende betriebliche oder dienstliche Belange entgegenstehen“. Zu beachten: Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, für die Dauer der Freistellung Lohn auszuzahlen. Viele Arbeitgeber – vor allem im öffentlichen Dienst – zahlen aber trotzdem weiter das Gehalt, um euer ehrenamtliches Engagement zu unterstützen. Hier hilft es, einfach mal beim Arbeitgeber nachzufragen.
Ihr arbeitet in einem anderen Bundesland oder habt noch Fragen? Dann meldet euch einfach beim Diözesanbüro in Wernau.