Das Land Baden-Württemberg gewährt jungen Menschen zwischen 6 und 27 Jahren aus sozial schwächer gestellten Familien Zuschüsse, damit jeder die Möglichkeit hat, an Angeboten der Jugendarbeit wie z.B. Pfadfinderlagern teilzunehmen. Dadurch kann statt des regulären Teilnehmendenbeitrags ein deutlich reduzierter sozialermäßigter Beitrag angeboten werden
Wer dabei als „finanziell schwächer gestellt“ gilt und wie der Zuschuss beantragt werden kann, haben wir hier für euch zusammengestellt: Sozialermäßigter Beitrag