Alle erwachsenen Personen (mit wenigen Ausnahmen), die am Diözesanlager teilnehmen wollen, müssen mit einem erweiterten polizeilichen Führungszeugnis nachweisen, dass sie nicht aufgrund bestimmter Straftaten rechtskräftig verurteilt sind (Vgl. §72a SGB 8).
Weitere Infos und wie das Führungszeugnis beantragt und eingesehen lassen werden kann, haben wir hier zusammengefasst:
rostwaerts.de/praevention
Den Nachweis über die Einsichtnahme in das Führungszeugnis muss jede volljährige Person selbst hier einreichen:
Nachweis der Einsichtnahme eFZ hochladen
Achtung: Wenn die Unterlagen bis zum Beginn des Lagers nicht vollständig eingegangen sind, kannst du nicht am Diözesanlager teilnehmen!